Bringe zum Ersttermin auf JEDEN Fall die unterschriebene Behandlungsvereinbarung mit den Unterschriften ALLER sorgeberechtigten Elternteile mit.
-> hier geht’s zur Behandlungsvereinbarung
-> hier zum Anamnese-Fragebogen
Folgend ein paar wichtige Fragen, die oft gestellt werden.
Immer dann, wenn Ihr Kind/Jugendlicher auffällige Verhaltensweisen zeigt, die über einen Zeitraum von 6-8 Wochen hinweg andauern und zu Problemen mit Eltern, Kind/Jugendlichem oder dem Umfeld führen.
Begutachtungen werden in unserer Praxis angeboten. Insbesondere Gutachten nach §35 SGB VIII.
->Gerichtgutachten erstellen wir nicht.
Wenn aus ärztlicher Sicht erforderlich, wird je nach Befund, Grad der Erkrankung und familiärer Situation zur Unterstützung der Therapie ein entsprechendes Medikament eingesetzt.
Donaustrasse 8
89231 Neu-Ulm
Telefon 0731 – 9 72 37 73
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